Bei Antrag: Förderung.

Unterstützung von Anfang an.

Anträge auf Förderung stellen Sie ganz einfach, ob für die individuelle Athletenförderung oder für Projektförderungen. Wir haben dazu die Dokumente für Sie bereits vorbereitet:

Die erforderlichen Stellungnahmen vom Olympiastützpunkt (OSP) und vom Spitzenverband können Sie hier einzeln downloaden:

Bitte beachten Sie, dass Sie sich mit dem zuständigen Olympiastützpunkt (Laufbahnberater) und dem jeweiligen Spitzenverband abstimmen. Der Antrag kann nur bearbeitet werden, wenn alle notwendigen Stellungnahmen/Nachweise vorliegen. Der fertig ausgefüllte Antrag muss über die Olympiastützpunkte/ Laufbahnberater bei der Geschäftsstelle der Stiftung eingereicht werden.
OSP Stuttgart  OSP Metropolregion Rhein-Neckar OSP Freiburg/Schwarzwald

Sitzungstermine/Termingerechte Abgabe der Anträge

Über die Anträge der einzelnen Athleten und Projekte wird in den jeweiligen Sitzungen des Stiftungsvorstandes beraten und entschieden. Die Vorstandssitzungen finden viermal jährlich statt. Entsprechende Anträge sind über die zuständigen Laufbahnberater bzw. mit deren Rücksprache ganzjährig an die Geschäftsleitung der Stiftung zu richten.

Antragsverfahren

Für Förderanträge ist das Muster-Formular der Stiftung zu verwenden. Nur vollständig und detailliert bearbeitete, sowie mit entsprechenden Nachweisen versehene Anträge können berücksichtigt werden. Anträge sind über den jeweiligen Laufbahnberater bei der Geschäftsführung einzureichen, beigefügt sind die Stellungnahme des Spitzenverbandes und des Olympiastützpunktes.

Darüber hinaus sind dem Antragsformular die folgenden Belege nach Möglichkeit beizufügen:

  • Gehaltsbeleg(e)/Leistungsbescheid(e) des Sportlers beziehungsweise des/r Unterhaltpflichtigen, die nicht älter als sechs Monate sind oder
  • Steuerbescheid(e) für Kalenderjahre, die nicht mehr als zwei Jahre zurückliegen
  • Schul- bzw. Immatrikulationsbescheinigung
  • Belege hinsichtlich der monatlichen Ausgaben
  • Belege bezüglich monatlicher Verbindlichkeiten des Antragstellers bzw. des/r Unterhaltspflichtigen
  • Verträge/Bescheide Leistungen Dritter (z. B. BAföG, Stiftung Deutsche Sporthilfe, Verband, Verein, Förderverein, Sponsor, Werbepartner)

Der Laufbahnberater bestätigt mit seiner Unterschrift die Vollständigkeit und Richtigkeit des Antrages und sendet den kompletten Antrag an die Geschäftsführung der Stiftung.

Geschäftsführung Stiftung

Zuständig für Anträge, Fragen und Informationen ist:

Kristin Redanz
c/o Landessportverband Baden-Württemberg e. V.
Fritz-Walter-Weg 19
70372 Stuttgart
T 0711/20 70 49 847
F 0711/20 70 49 879
info@stiftung-olympianachwuchs.de
stiftung-olympianachwuchs.de

Vorstand / Kuratorium

Dem Vorstand obliegen insbesondere die Anlage des Stiftungs­vermögens sowie die Verteilung der Stiftungserträge.

Vorstandsmitglieder

Jürgen Scholz (Vorsitzender)
Präsident des Landessportverbandes Baden-Württemberg

Michael Schreiner
Leiter des Referates 52 „Sport und Sportentwicklung“
im Ministerium für Kultus, Jugend und Sport (KM)

Volker Zebandt
Abteilungsleiter Beteiligungsmanagement
OBI GmbH & Co. Deutschland KG

Kuratoriumsmitglieder

Die Vorsitzende des Kuratoriums ist Kultusministerin Theresa Schopper. Außerdem gehören dem Kuratorium folgende Personen an:
Für den Landessportverband Gundolf Fleischer und Claus-Peter Bach, für OBI Volker Zebandt und Helene Auer, für das Kultusministerium Steffen Elser, Amira El Mansy-Rinne und Susanne Della Pina sowie für den Deutschen Olympischen Sportbund Karl Weinmann. Lutz Meschke, Finanzvorstand der Porsche AG ist als beratendes Mitglied in das Kuratorium berufen worden.