Wenn man es braucht, wie man es braucht.

Förderangebote – genau abgestimmt.

Gefördert werden Sportlerinnen und Sportler bis 23 Jahre die eine vom DOSB / LSVBW geförderte Sportart ausüben. Sie müssen die aufgeführten Förderkriterien erfüllen. Dazu finden Sie hier eine detaillierte Ausführung. Weitere wichtige Voraussetzungen sind konstante sportliche Leistung und eine erkennbare Aufwärtsentwicklung.

Förderkriterium 1

Im ersten Schritt werden sportliche, gesundheitliche und soziale Hintergründe und Umfelder des Antrag­stellenden geprüft. Für eine Förderung in Frage kommen Jugendliche, auf die genannte Sachverhalte zutreffen:

  • Olympische oder paralympische Sommer- und Wintersportart
  • Kaderzugehörigkeit mit Schwerpunkt NK1 & NK2; weitere Bundeskader nach Möglichkeit (OK, PK, EK)
  • Verein und Startrecht in Baden-Württemberg
    (bei Doppelstartrecht ist in Härtefällen eine Ausnahme möglich)
  • Leistungssportler aus Baden-Württemberg, insbesondere im Nachwuchsbereich.
  • Personen, die infolge ihrer sportlichen Betätigung einer besonderen Hilfe bedürfen und/oder bei denen ein sozialer Notfall vorliegt

Im Einzelfall sind Förderungen von Landeskadern möglich (LK). Behindertensportler werden bei entsprechendem Status gleich behandelt, ehemalige Spitzensportler (ehem. OK, PK, EK, NK 1 oder NK 2) können auch nach ihrem Karriereende (beispielweise auf Grund von Verletzung) gefördert werden.

Förderkriterium 2

Im zweiten Schritt geht es um Belege bisheriger sportlicher Leistungen und eine Perspektiveneinschätzung für die nahe Zukunft. Anhand der eingereichten Angaben aus dem Antrag, den Stellungnahmen des Spitzenverbandes und der Olympiastützpunkte wird in verschiedene Kategorien unterschieden:

Förderkategorie 2.1 – bis 200 € / Monat

Förderkategorie 2.2 – bis 150 € / Monat

Förderkategorie 2.3 – 100 € / Monat

Förderzeitraum

Der Förderzeitraum geht in der Regel 12 Monate (analog Wettkampfsaison, oder Internats- bzw. Schuljahr) und richtet sich nach dem Datum der Bewilligung. Eine rückwirkende Förderung ist nicht möglich. Für die Förderung gelten Ergebnisse der letzten 2-4 Jahre des Olympiazyklus.